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Corona hat Nordrhein-Westfalen weiter im Griff. Noch immer gelten zahlreiche Hygieneauflagen der Corona-Schutzverordnung . Die CoronaSCHVO fordert weiterhin Zutrittsbeschränkungen: für Veranstaltungen, Gewerbe, Handel und Gastronomie. Auch Sport- und Freizeit-Events sind betroffen.
Neben den bekannten Hygieneregeln müssen zahlenmäßige Grenzen an Kunden und Gästen eingehalten werden. Personen zählen und den Zustrom der Menschenmengen kontrollieren lautet die Devise während Corona.
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